Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stationärer Handel & Serviceleistungen
Wichtiger Hinweis zu Servicekosten
Serviceeinsätze und Abklärungen vor Ort sind grundsätzlich kostenpflichtig. Wir verrechnen den Zeitaufwand ab dem Standort der Firma (inkl. An- und Rückfahrt, Rüstzeit, Diagnose, Dokumentation und Abschluss) bis zur Fertigstellung bzw. Beendigung des Auftrags. Eine reine Offertanfrage mit Abklärungen vor Ort ist bis maximal 45 Minuten kostenlos; darüber hinaus wird die zusätzliche Zeit gemäss aktueller Preisliste verrechnet.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Winkler und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kundschaft") für:
(i) Verkäufe im stationären Handel (Laden/Empfang),
(ii) Verkaufsgeschäfte, die im Zusammenhang mit Serviceeinsätzen bzw. Kontakten durch Servicetechnikerinnen und -techniker (vor Ort oder aus der Werkstatt) zustande kommen, sowie
(iii) Service-, Diagnose-, Reparatur-, Montage- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Winkler ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Für Bestellungen über den Webshop gelten separate Online-AGB.
1.4 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten als auch gegenüber Geschäftskunden. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen vorbehalten.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1 Offerten von Winkler sind, sofern nicht anders angegeben, unverbindlich und zeitlich befristet (in der Regel 14 Tage).
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme einer Offerte (E-Mail, Brief, elektronische Signatur), (b) mündliche/telefonische Annahme, sofern Winkler diese dokumentiert, (c) Unterzeichnung eines Arbeitsauftrags/Serviceauftrags vor Ort oder in der Filiale, (d) ausdrückliche Bestellung im Laden/Empfang (z.B. an der Kasse) oder (e) Inanspruchnahme/Bestätigung der Ausführung (z.B. Freigabe zur Reparatur nach Kostenvoranschlag).
2.3 Mündlich kommunizierte Richtpreise dienen der Orientierung. Verbindlich ist grundsätzlich der in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesene Preis, sofern die Kundschaft nicht unmittelbar im Laden zum angezeigten bzw. kommunizierten Preis kauft.
2.4 Bei Serviceeinsätzen kann die Kundschaft den Servicetechniker vor Ort mit Diagnose- und/oder Reparaturarbeiten beauftragen. Mit Auftragserteilung bestätigt die Kundschaft die Kostenpflicht des Einsatzes gemäss Ziff. 5.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST).
3.2 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. der Leistungserbringung gültigen Preise, Stundenansätze, Pauschalen und Spesen gemäss Preisliste/Offerte.
3.3 Zusätzliche Aufwendungen (z.B. Parkgebühren, Entsorgung, Reinigung, Unvorhergesehenes, Sondertransporte, Expressbeschaffung von Ersatzteilen) werden gemäss Aufwand bzw. Offerte verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen im Laden sind grundsätzlich sofort fällig (Bar oder andere akzeptierte Zahlungsmittel).
4.2 Bei Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.3 Bei Zahlungsverzug kann Winkler Mahngebühren sowie Verzugszins im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen und weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung sistieren.
4.4 Winkler kann bei bestimmten Aufträgen eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen (z.B. Spezialbestellungen, Grossgeräte, Ersatzteile mit Vorlauf).
5. Serviceeinsätze, Diagnose und Verrechnung
5.1 Grundsatz: Serviceeinsätze (inkl. Anfahrt, Abklärung/Diagnose, Beratung, Reparaturversuch, Dokumentation und Abschluss) sind kostenpflichtig.
5.2 Zeitverrechnung: Der Zeitaufwand wird ab Standort der Firma (Abfahrt) bis zum Abschluss des Auftrags verrechnet. Der Abschluss umfasst insbesondere Funktionsprüfung, Protokollierung, Rapportierung, Materialdisposition sowie administrative Arbeiten. Die Verrechnung erfolgt im 6 Minuten-Takt (Zentel einer Stunde), sofern in der Preisliste/Offerte nichts Abweichendes geregelt ist.
5.3 Reine Offertanfrage/Abklärung: Handelt es sich ausschliesslich um eine Offertanfrage mit Abklärungen vor Ort, verrechnet Winkler bis maximal 45 Minuten keinen Arbeitsaufwand. Übersteigt der Aufwand 45 Minuten, wird die zusätzliche Zeit gemäss Preisliste verrechnet. Winkler ist berechtigt, diese Abklärungszeit in Rechnung zu stellen, wenn die Kundschaft vor Ort zusätzliche Abklärungen, Tests oder Demontagen wünscht oder die Umstände dies erfordern.
5.4 Kostendach/Kostenvoranschlag: Verlangt die Kundschaft ein Kostendach oder einen Kostenvoranschlag, ist dies vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Sofern kein Kostendach vereinbart ist, darf Winkler notwendige Arbeiten ausführen, soweit dies zur Fehlerdiagnose oder zur Wiederherstellung der Grundfunktion erforderlich ist. Ergibt sich im Verlauf der Arbeiten eine wesentliche Kostenüberschreitung gegenüber einer Offerte oder einer vorgängigen Kostenindikation, informiert Winkler die Kundschaft nach Möglichkeit vor weiterer Ausführung.
5.5 Erfolglosigkeit/Unmöglichkeit: Auch wenn eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist (z.B. fehlende Ersatzteile, Totalschaden), bleiben Diagnose- und Einsatzkosten geschuldet.
5.6 Terminabsagen/Nichtantreffen: Sagt die Kundschaft einen vereinbarten Termin weniger als 24 Stunden vorher ab oder ist am Termin nicht erreichbar/zugänglich, ist Winkler berechtigt, den bis dahin angefallenen Aufwand sowie eine Umtriebs-/Anfahrtspauschale gemäss Preisliste zu verrechnen.
6. Mitwirkungspflichten der Kundschaft
6.1 Die Kundschaft stellt einen sicheren und freien Zugang zum Gerät/Arbeitsort sicher (inkl. ausreichender Bewegungsfläche, Strom (Schaltkasten)/Wasseranschluss, zugängliche Absperrventile, Haustier- und Kindersicherheit).
6.2 Die Kundschaft informiert Winkler vor dem Einsatz über bekannte Besonderheiten, Risiken oder Vorschäden sowie über allfällige Herstellergarantie, Serviceverträge oder Versicherungsdeckungen (siehe Ziff. 12).
6.3 Wartezeiten, zusätzliche Wege, wiederholte Anfahrten oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung (z.B. Gerät nicht zugänglich, fehlende Informationen, fehlende Anwesenheit) werden gemäss Aufwand verrechnet.
7. Lieferung, Abholung und Gefahrenübergang (stationärer Handel)
7.1 Bei Verkäufen im Laden geht Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware an die Kundschaft über, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
7.2 Bei vereinbarter Lieferung/Abholung geht Nutzen und Gefahr bei Übergabe am Lieferort bzw. bei Abholung durch die Kundschaft über.
7.3 Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert, unverbindlich. Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs von Winkler (z.B. Lieferengpässe, höhere Gewalt) können zu Verzögerungen führen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Winkler. Winkler ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
8.2 Zahlungsverzug / Herausgabe: Kommt die Kundschaft mit der Bezahlung trotz Mahnung und Ansetzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug und bleibt der offene Betrag länger als 90 Tage ab Rechnungsdatum ausstehend, ist Winkler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Ware zu verlangen. Die Kundschaft ist verpflichtet, die Ware unverzüglich herauszugeben bzw. die Abholung zu ermöglichen.
8.3 Demontage- und Rücktransportkosten: Im Fall der Herausgabe/Abholung gemäss Ziff. 8.2 trägt die Kundschaft die hierfür anfallenden Kosten nach Aufwand gemäss Preisliste/Offerte (insb. Demontage, Verpackung, An- und Rückfahrt, Transport sowie erforderliche Wiederherstellungsarbeiten am Montageort), soweit gesetzlich zulässig. Die Durchsetzung der Herausgabe richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Umtausch und Rückgabe (Kulanz)
9.1 Ein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht im stationären Handel grundsätzlich nicht. Winkler kann Rücknahmen/Umtausch aus Kulanz gewähren; Voraussetzung ist in der Regel unbenutzte Ware in Originalverpackung und Vorlage des Kaufbelegs.
9.2 Spezialbestellungen, geöffnete Hygieneartikel sowie gebrauchte oder montierte Ware sind von einer Kulanzrücknahme in der Regel ausgeschlossen.
10. Gewährleistung bei Warenkauf
10.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Sachgewährleistung (insb. Art. 197 ff. OR). Die Kundschaft hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und Mängel nach Entdeckung unverzüglich zu rügen.
10.2 Mängelrechte: Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stehen der Kundschaft die gesetzlichen Mängelrechte (z.B. Wandelung, Minderung, Ersatzlieferung) zu. Winkler kann - soweit gesetzlich zulässig - statt einer Ersatzlieferung eine Nachbesserung (Reparatur) anbieten.
10.3 Verjährung: Mängelansprüche verjähren grundsätzlich mit Ablauf von zwei Jahren ab Ablieferung der Sache (Art. 210 OR). Bei Konsumentenkäufen können gesetzliche Mindestfristen für neue bzw. gebrauchte Waren zwingend sein; abweichende Verkürzungen sind insoweit unwirksam.
10.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemässen Gebrauch, normalen Verschleiss, nicht bestimmungsgemässe Installation, mangelnde Wartung, Eingriffe Dritter oder äussere Einflüsse (z.B. Überspannung, Wasser, Sturz) zurückzuführen sind.
10.5 Herstellergarantien: Besteht eine Herstellergarantie, gelten deren Bedingungen. Winkler erbringt Garantieleistungen des Herstellers nur, wenn Winkler hierzu berechtigt bzw. vom Hersteller autorisiert ist (siehe Ziff. 12).
11. Reparatur- und Serviceleistungen
11.1 Reparatur- und Serviceleistungen werden je nach Art der Leistung als Auftrag und/oder Werkvertrag erbracht. Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen bleiben vorbehalten (insb. Art. 394 ff. OR und Art. 363 ff. OR).
11.2 Ersatzteile/Material: Verwendete Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien werden gemäss Offerte/Preisliste verrechnet. Ausgebaute Teile können von Winkler entsorgt werden, sofern die Kundschaft nicht vorab deren Rückgabe verlangt.
11.3 Funktionsprüfung: Nach Abschluss der Arbeiten wird nach Möglichkeit eine Funktionsprüfung durchgeführt. Bei versteckten Fehlern oder intermittierenden Störungen kann nicht garantiert werden, dass diese vollständig reproduziert bzw. behoben werden können.
11.4 Gewährleistung auf Reparaturen: Winkler gewährt - soweit gesetzlich zulässig - eine Gewährleistung auf die ausgeführte Reparaturleistung für 3 Monate ab Abschlussdatum, beschränkt auf den reparierten Mangel und bei normalem Gebrauch. Für Verschleissteile (z.B. Dichtungen, Filter, Riemen) sowie für durch Kundschaft oder Dritte verursachte Schäden besteht keine Gewährleistung. Allfällige Herstellergarantien auf Ersatzteile bleiben unberührt.
12. Herstellergarantie und Garantieabwicklung
12.1 Grundsatz: Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Ob und in welchem Umfang ein Garantiefall vorliegt, entscheidet der Hersteller nach seinen Garantiebedingungen.
12.2 Hinweis- und Nachweispflicht: Die Kundschaft ist verpflichtet, Winkler vor Auftragserteilung aktiv darauf hinzuweisen, wenn ein Gerät noch unter Herstellergarantie, Servicevertrag oder Versicherungsschutz stehen könnte, und die erforderlichen Nachweise zur Verfügung zu stellen (insbesondere Kaufbeleg, Garantieschein, Seriennummer, Modellbezeichnung).
12.3 Kostenpflicht bei fehlendem Hinweis: Erfolgt kein Hinweis gemäss Ziff. 12.2, darf Winkler den Serviceeinsatz und die erbrachten Leistungen gemäss diesen AGB und der Preisliste in Rechnung stellen, auch wenn sich nachträglich herausstellt, dass der Fall grundsätzlich unter die Herstellergarantie fallen könnte. Winkler ist nicht verpflichtet, die Garantiefristen sämtlicher Hersteller im Voraus abzuklären.
12.4 Autorisierung: Winkler führt Garantiearbeiten für Hersteller nur aus, wenn Winkler hierfür autorisiert ist oder wenn der Hersteller die Kostenübernahme vorab bestätigt. Andernfalls handelt es sich um einen kostenpflichtigen Auftrag der Kundschaft.
12.5 Nachträgliche Anerkennung: Wird ein Fall nachträglich durch den Hersteller als Garantiefall anerkannt und erstattet der Hersteller Winkler die entsprechenden Kosten, schreibt Winkler der Kundschaft die im Umfang der Erstattung bezahlten bzw. in Rechnung gestellten Beträge gut. Eine darüber hinausgehende Rückerstattung oder ein Anspruch auf kostenlose Leistung besteht nicht.
13. Haftung
13.1 Winkler haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Winkler - soweit gesetzlich zulässig - nur für direkte Schäden und höchstens bis zum Auftragswert der betroffenen Leistung.
13.2 Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust) ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
13.3 Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
14. Datenschutz
14.1 Winkler bearbeitet Personendaten der Kundschaft zur Vertragsabwicklung, Terminierung, Leistungserbringung, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen: https://shop.winkler-wohlen.ch/datenschutz
15. Änderungen der AGB
15.1 Winkler kann diese AGB jederzeit ändern. Massgebend ist die bei Vertragsschluss gültige Version, sofern nicht zwingendes Recht oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (insb. IPRG) und des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Für Kundschaft, die nicht als Konsumentin/Konsument handelt, ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz von Winkler.
16.3 Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände gemäss Art. 32 ZPO.
17. Salvatorische Klausel
17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für allfällige Vertragslücken.